Der Betreiber hat die Möglichkeit einzelnen Seiten einen Passwortschutz zu erteilen.
Möchte ein Besucher eine geschützte Seite öffnen, wird er zur Passworteingabe augefordert.

Beispiel:
Die Seite "Nicht für Jederman" ist geschützt.
Sie können hier das Passwort "jederman" probieren.
Die Zugriffserlaubnis bleibt für die gesamte Sitzung bestehen.